Wie in die meisten EU- Länder können auch nach Ungarn Haustiere relativ unproblematisch einreisen.
Seit Juli 2004 werden die Bedingungen für das Reisen mit Haustieren in der Europäischen Union in derVerordnung 998/2003 des EU- Parlaments zusammengefasst.
Für die Einreise mit bestimmten Haustieren (z.B. Hunden oder Katzen) nach Ungarn, ist seit Oktober 2004 ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Er ersetzt die bisherigen Dokumente der EU-Staaten.
Das Haustier ist ausserdem durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) oder eine deutlich erkennbare Tätowierung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung durch Tätowierung gilt jedoch nur innerhalb eines Übergangszeitraums bis zum Jahr 2011.
Haustierbesitzer, die innerhalb der Europäischen Union reisen, sollten sich unbedingt mit ihrem Tierarzt in Verbindung setzen, um sich die erforderlichen Dokumente rechtzeitig ausstellen zu lassen.
Hinweis: Plattensee.at übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Informationen keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.