Für die Benutzung der ungarischen Autobahnen sowie in den Nachbarländern Österreich, Tschechien und der Slowakei sind Autonahnvignetten vorgeschrieben. Weitere und ausführliche Infosin deutscher Sprache erhalten Sie unter www.autobahn.hu.
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Autobahngebühren in Ungarn
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Die ungarischen Autobahnen dürfen nur mit einer gültigen Autobahnvignetten benutzt werden.
Die Vignetten bekommt man direkt an der Grenze oder auch an vielen Tankstellen in Ungarn. Eine Besonderheit ist die Tatsache, das die Vignette nicht mehr wie früher an die Windschutzscheibe aufgeklebt werden muss, sondern der Kontrollabschnitt mit aufgedruckter Autonummer ausreicht. Beim Kauf der Vignette werden Sie daher auch nach ihrer Autonummer gefragt.
Kosten: Eine Wochenvignette für PKWs kostet etwa 10 Euro, die Monatsvignette ist für ca. 20 Euro erhältlich.
Werden Sie ohne gültige Vignette angetroffen, drohen hohe Bußgelder!
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Autobahngebühren in Österreich
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In Österreich besteht
für sämtliche Autobahnen Vignettenpflicht. Die Vignette bekommen Sie
an den Grenzen, an Tankstellen und auch bei den österreichischen und
deutschen Automobilclubs.
Kosten: Die 10-Tages-Vignette kostet etwa 8 Euro für PKW bis 3,5
Tonnen.
Werden Sie ohne gültige Vignette angetroffen, drohen Ihnen Bußgelder
bis zu 1000 Euro.
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Autobahngebühren in Tschechien
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Sie benötigen für alle
Autobahnen eine Vignette. Diese bekommen Sie an den Grenzen, bei
vielen Tankstellen und Postämtern.
Die Kosten belaufen sich für PKW´s bis 3,5 Tonnen auf etwa 10 Euro für
eine 14-Tages-Vignette.
Werden Sie ohne gültige Vignette auf der Autobahn angetroffen,
müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.
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Autobahngebühren in der Slowakei
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Obwohl man auf der Fahrt
nach Ungarn die Slowakei nur ca. 100 Kilometer durchfährt benötigt
man auch hier eine Autobahnvignette. Diese erhält man an den
Grenzübergängen, auf Postämtern und an einigen Tankstellen.
Kosten: Für eine 15-Tages-Vignette zahlt man ca. 4 Euro (PKW bis 3,5
Tonnen).
Hinweis: Plattensee.at übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Informationen keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
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